Für ein echtes Miteinander - ohne Ablenkung

Lern- und Lebensort stärken

Mit der neuen Handyordnung möchten wir das LLG als Lern- und Lebensort stärken.

Mehr echtes Miteinander

Die Regelungen sollen dabei helfen, mehr Ruhe, Konzentration und echtes Miteinander im Schulalltag zu ermöglichen. Schule soll ein Ort sein, an dem Lernen, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und persönliche Begegnungen im Mittelpunkt stehen.

Weniger Ablenkung - Gesundheit fördern

Viele Schülerinnen und Schüler erleben Smartphones im Alltag als ständige Ablenkung. Studien zeigen, dass die bloße Anwesenheit eines Handys die Konzentration erschwert und Unterricht sowie Pausen beeinflusst. Mit klaren und einfachen Regeln möchten wir deshalb mehr Ruhe, Aufmerksamkeit und echte Begegnungen im Schulalltag ermöglichen. Auch in Pausen soll wieder stärker Zeit für Gespräche, Bewegung, Spiele und gemeinsames Erleben sein

FAQ- LLG wird handyfreie Schule

Wie lauten die Regeln am LLG?

Das Handys ist auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen. Im Unterricht wird es dann am Lehrerpult in ein sog. Handyhotel gelegt. Am Ende einer jeden Unterrichtseinheit wird es von dort wieder in die Schultasche gelegt.  

Was passiert bei Verstößen gegen die Regelungen?

Vorgehen bei Verstößen

  • Wird gegen die Handyordnung verstoßen, sammelt die Lehrkraft das Gerät ein.
  • Das Gerät wird mit Namen, Klasse und Datum gekennzeichnet und in ein Kuvert gelegt. Dieses wird anschließend im Schrank-Safe im A-Lehrkräfte-Zimmer aufbewahrt.
  • Die Schülerin oder der Schüler erhält einen Abholzettel mit allen wichtigen Informationen.

Abholung und Rückgabe

  • Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schüler:innen können das Gerät ab dem nächsten Schultag persönlich im A-Lehrkräfte-Zimmer (im Folgenden LZ-A) abholen.
  • Die Ausgabe erfolgt...
  • ...entweder zu festgelegten, gewährleisteten Abhol-Zeiten bei einer Handyaufsicht täglich von 7:30-7:45 Uhr
  • ...oder durch Anfrage bei einer im LZ-A anwesenden Lehrkraft während der regulären Unterrichtszeiten.

 

Was ist vor Ferien und Feiertagen?

Vor Ferien und Feiertagen darf das Handy am gleichen Tag vom Schüler bzw. Schülerin abgeholt werden.

Was ist mit Smartwatches u.ä.?

Die Regelungen gelten entsprechend auch für Smartwatches und andere private digitale Geräte mit vergleichbaren Kommunikations- oder Aufnahmefunktionen.

Wo gilt die Handyordnung?

Die Handyordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände und während des gesamten Schultages. An allen Eingangstüren zum Schulgebäude werden Schilder deutlich erkennbar auf den Türen angebracht. Für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die jeweils von der Schule bzw. den verantwortlichen Lehrkräften festgelegten Regelungen.

Was geschieht in Notfällen?

In dringenden Fällen können Schüler:innen selbstverständlich über das Sekretariat bzw. die Schule Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen. Ebenso können Eltern in dringenden Fällen die Schule kontaktieren.

Gibt es Ausnahmen ?

In besonderen Situationen (z.B. dringender Elternanruf o.ä.) kann eine Lehrkraft oder das Sekretariat eine kurzfristige Nutzung erlauben.

Können auch andere Personen als die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Handy abholen?

Eine Abholung durch eine andere volljährige Person ist nur möglich, wenn diese von den Erziehungsberechtigten ausdrücklich dazu bevollmächtigt wurde. Im Zweifelsfall muss die Schule die Berechtigung überprüfen können.

Gibt es Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen ?

Ja. Schüler:innen, die ein Smartphone oder eine Smartwatch aus medizinischen Gründen benötigen, z. B. zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetes, erhalten selbstverständlich eine entsprechende Ausnahme. Diese sollte vorab mit der Schule abgestimmt werden. Das Schulgesetz sieht ausdrücklich eine besondere Betreuung von Schüler:innen vor, deren Gesundheitszustand eine fortlaufende Kontrolle erforderlich macht.

Was passiert bei einem Notfall z.B. einem Feueralarm ?

Bei einem Feueralarm oder einer anderen akuten Gefahr hat die schnelle und geordnete Evakuierung absolute Priorität. Handys werden nicht erst aus Handyhotels oder anderen Aufbewahrungsorten geholt. Die weitere Kommunikation und Organisation erfolgt über die vorgesehenen schulischen Notfallwege.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen sind die neuen Regeln beschlossen worden?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) basiert die Festlegung von Regeln zur Handynutzung an Schulen auf dem Schulgesetz (§ 65 Absatz 2 Nummer 25 SchulG). Jede Schule hat die Verantwortung, im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags sowie der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, eigene Regeln zur Handynutzung zu erstellen und in die Schulordnung aufzunehmen (vgl. https://www.schulministerium.nrw/handynutzung-schule).

Die Schulkonferenz beschließt diese Regeln in einem Mehrheitsbeschluss. Sie besteht am Landrat-Lucas-Gymnasium aus je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Eltern- und Schülerschaft sowie der Lehrkräfte. Zuvor findet die Beratung in den Gremien statt.