Für ein echtes Miteinander - ohne Ablenkung
Lern- und Lebensort stärken
Mit der neuen Handyordnung möchten wir das LLG als Lern- und Lebensort stärken.
Mehr echtes Miteinander
Die Regelungen sollen dabei helfen, mehr Ruhe, Konzentration und echtes Miteinander im Schulalltag zu ermöglichen. Schule soll ein Ort sein, an dem Lernen, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und persönliche Begegnungen im Mittelpunkt stehen.
Weniger Ablenkung - Gesundheit fördern
Viele Schülerinnen und Schüler erleben Smartphones im Alltag als ständige Ablenkung. Studien zeigen, dass die bloße Anwesenheit eines Handys die Konzentration erschwert und Unterricht sowie Pausen beeinflusst. Mit klaren und einfachen Regeln möchten wir deshalb mehr Ruhe, Aufmerksamkeit und echte Begegnungen im Schulalltag ermöglichen. Auch in Pausen soll wieder stärker Zeit für Gespräche, Bewegung, Spiele und gemeinsames Erleben sein
FAQ- LLG wird handyfreie Schule
Das Handys ist auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen. Im Unterricht wird es dann am Lehrerpult in ein sog. Handyhotel gelegt. Am Ende einer jeden Unterrichtseinheit wird es von dort wieder in die Schultasche gelegt.
Vorgehen bei Verstößen
- Wird gegen die Handyordnung verstoßen, sammelt die Lehrkraft das Gerät ein.
- Das Gerät wird mit Namen, Klasse und Datum gekennzeichnet und in ein Kuvert gelegt. Dieses wird anschließend im Schrank-Safe im A-Lehrkräfte-Zimmer aufbewahrt.
- Die Schülerin oder der Schüler erhält einen Abholzettel mit allen wichtigen Informationen.
Abholung und Rückgabe
- Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schüler:innen können das Gerät ab dem nächsten Schultag persönlich im A-Lehrkräfte-Zimmer (im Folgenden LZ-A) abholen.
- Die Ausgabe erfolgt...
- ...entweder zu festgelegten, gewährleisteten Abhol-Zeiten bei einer Handyaufsicht täglich von 7:30-7:45 Uhr
- ...oder durch Anfrage bei einer im LZ-A anwesenden Lehrkraft während der regulären Unterrichtszeiten.
Vor Ferien und Feiertagen darf das Handy am gleichen Tag vom Schüler bzw. Schülerin abgeholt werden.
Die Regelungen gelten entsprechend auch für Smartwatches und andere private digitale Geräte mit vergleichbaren Kommunikations- oder Aufnahmefunktionen.
Die Handyordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände und während des gesamten Schultages. An allen Eingangstüren zum Schulgebäude werden Schilder deutlich erkennbar auf den Türen angebracht. Für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die jeweils von der Schule bzw. den verantwortlichen Lehrkräften festgelegten Regelungen.
In dringenden Fällen können Schüler:innen selbstverständlich über das Sekretariat bzw. die Schule Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen. Ebenso können Eltern in dringenden Fällen die Schule kontaktieren.
In besonderen Situationen (z.B. dringender Elternanruf o.ä.) kann eine Lehrkraft oder das Sekretariat eine kurzfristige Nutzung erlauben.
Eine Abholung durch eine andere volljährige Person ist nur möglich, wenn diese von den Erziehungsberechtigten ausdrücklich dazu bevollmächtigt wurde. Im Zweifelsfall muss die Schule die Berechtigung überprüfen können.
Ja. Schüler:innen, die ein Smartphone oder eine Smartwatch aus medizinischen Gründen benötigen, z. B. zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetes, erhalten selbstverständlich eine entsprechende Ausnahme. Diese sollte vorab mit der Schule abgestimmt werden. Das Schulgesetz sieht ausdrücklich eine besondere Betreuung von Schüler:innen vor, deren Gesundheitszustand eine fortlaufende Kontrolle erforderlich macht.
Bei einem Feueralarm oder einer anderen akuten Gefahr hat die schnelle und geordnete Evakuierung absolute Priorität. Handys werden nicht erst aus Handyhotels oder anderen Aufbewahrungsorten geholt. Die weitere Kommunikation und Organisation erfolgt über die vorgesehenen schulischen Notfallwege.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) basiert die Festlegung von Regeln zur Handynutzung an Schulen auf dem Schulgesetz (§ 65 Absatz 2 Nummer 25 SchulG). Jede Schule hat die Verantwortung, im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags sowie der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, eigene Regeln zur Handynutzung zu erstellen und in die Schulordnung aufzunehmen (vgl. https://www.schulministerium.nrw/handynutzung-schule).
Die Schulkonferenz beschließt diese Regeln in einem Mehrheitsbeschluss. Sie besteht am Landrat-Lucas-Gymnasium aus je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Eltern- und Schülerschaft sowie der Lehrkräfte. Zuvor findet die Beratung in den Gremien statt.